Grundgesamtheit / Stichprobe

Grundgesamtheit
Umfragen werden mit dem Ziel durchgeführt neue Erkenntnisse über bestimmte Personen (z.B. Kunden, Mitarbeiter) zu erhalten bzw. gültige Aussagen über diese Personen treffen zu können. Die Grundgesamtheit ist dabei die Menge der Personen, für die die Aussagen einer Untersuchung gelten sollen, z.B. "alle Mitarbeiter des Unternehmens X" oder "alle Kunden im Alter von 18 bis 49 Jahren".

In der Realität ist es oft sehr schwer bis beinahe unmöglich alle Personen einer Grundgesamtheit zu befragen. Daher werden Daten nicht an allen Objekten der Grundgesamtheit erhoben, sondern an Stichproben.

Stichprobe
Unter dem Begriff Stichprobe versteht man, dass nur ein Teil der Personen der Grundgesamtheit befragt wird. Die Auswahl bzw. Zusammensetzung der Stichprobe kann auf verschiedene Arten erfolgen. Am gängigsten ist die so genannte Zufallsauswahl.
Es ist wichtig die Grundgesamtheit genau festzulegen, um die Stichprobe nachvollziehbar auszuwählen und exakt angeben zu können, für wen die Untersuchungsergebnisse Gültigkeit beanspruchen.
Auf Basis der Daten der Stichprobe kann man dann Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit ziehen.
Damit dieser Schluss von einer Stichprobe auf die Grundgesamtheit zulässig ist müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Stichprobe muss groß genug sein
    Die absolute Untergrenze für eine Stichprobengröße, um gültige Schlüsse von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit ziehen zu können liegt bei 30 Personen. Besser ist eine Stichprobengröße von ca. 100 Personen.
  • Die Stichprobe muss "repräsentativ" sein.
    Damit ist gemeint, dass die Stichprobe die Zusammensetzung der Grundgesamtheit widerspiegeln soll, also beispielsweise ebenso viele Frauen oder Personen mit Hochschulbildung usw. enthalten soll wie die Grundgesamtheit, der sie entstammt. Dies ist per Definition bei einer Zufallsauswahl der Fall.

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